Die verantwortungsvolle Vorsorge

Sterbegeldversicherungen des Bochumer Versicherungsverein a.G.

Mit einer BVaG-Sterbegeldversicherung schließen Sie Ihre Verantwortungslücke im Sterbefall und treffen verantwortungsvolle Vorsorge gegenüber Ihren Angehörigen.

 

TARIF ST65-2003

Beim Tarif ST65-2003 wird die Versicherungssumme (einschl. der angesparten Bonusanteile) im Todesfall ausbezahlt. Die Beitragszahlung endet mit dem Tod oder spätestens mit dem 65. Lebensjahr. Das max. Eintrittsalter beträgt 53 Jahre.

max. Eintrittsalter

53 Jahre

Vers.-Summe

500,00 € Schritte  / Höchstgrenze 8.000 €

Unfallzusatz-

versicherung

0,03 € / 500 € Versicherungssumme

Für diesen Tarif können Versicherungssummen in 500,00 € Schritten bis zu einer Höchstgrenze von 8.000,00 € abgeschlossen werden 
(s. Tabelle).
Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können Sie Ihre Kinder, Enkelkinder, Patenkinder, Adoptivkinder etc. bis zur Höhe der Versicherungssumme Ihrer Stammpolice beitragsfrei mitversichern.

Der Einschluss einer Unfall- Zusatzversicherung ist bis zur Höhe der Versicherungssumme Ihrer Stammpolice für monatlich 3 Cent je 500,00 € Versicherungssumme ebenfalls möglich. Hierdurch verdoppeln Sie bei einem Unfalltod Ihre Versicherungssumme.

Tarifinformation ST65-2003

 

 TARIF ST85-2003

Beim Tarif ST85-2003 wird die Versicherungssumme (einschl. der angesparten Bonusanteile) im Todesfall ausbezahlt. Die Beitragszahlung endet mit dem Tod oder spätestens mit dem 85. Lebensjahr. Das max. Eintrittsalter beträgt 75 1/2 Jahre.

max. Eintrittsalter

75 1/2 Jahre

Vers.-Summe

500,00 € Schritte  / Höchstgrenze 8.000 €

Unfallzusatz-
versicherung

0,03 € / 500 € Versicherungssumme

Für diesen Tarif können Versicherungssummen in 500,00 € Schritten bis zu einer Höchstgrenze von 8.000,00 € abgeschlossen werden
(s. Tabelle).
Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können Sie Ihre Kinder, Enkelkinder, Patenkinder, Adoptivkinder etc. bis zur Höhe der Versicherungssumme Ihrer Stammpolice beitragsfrei mitversichern.

Der Einschluss einer Unfall-Zusatzversicherung ist bis zur Höhe der Versicherungssumme Ihrer Stammpolice für monatlich 3 Cent je 500,00 € Versicherungssumme ebenfalls möglich. Hierdurch verdoppeln Sie bei einem Unfalltod Ihre Versicherungssumme.

Tarifinformation ST85-2003