Bochumer Versicherungsverein aG
Kortumstrasse 102-104
44787 Bochum
Telefon:0234 - 6 56 60
0234 - 6 60 37
Telefax:0234 - 68 40 23
Email:info@bv-ag.de
Sterbegeld- und Kleinlebenstarife des Bochumer Versicherungsverein a.G.
Die Tarife des Bochumer Versicherungsverein a.G zeichnen sich durch günstige Beiträge, hohe Leistungen und weitgehend an den Wünschen der Kunden orientierte Laufzeiten aus.
Außerdem kann jedes Mitglied individuell für sich bestimmen, ob es einen Tarif wählt, der erst im Todesfall zur Auszahlung gelangt oder ob die vereinbarte Versicherungssumme (einschl. Bonusleistung) bereits nach einer im Vorfeld bestimmten Laufzeit ausgezahlt wird.
Eine Gesundheitsprüfung ist für alle Tarife nicht erforderlich!
Wartezeiten:
Ein Anspruch auf Leistung besteht erst nach sechs Monaten Mitgliedschaft. Bei Unfalltod entfällt diese Wartezeit. Bei Versicherungen mit einem Eintrittsalter von mindestens 50 Jahren ist die Versicherungsleistung in den ersten drei Jahren gestaffelt:
1.Versicherungsjahr | Summe der eingezahlten Beiträge. |
2.Versicherungsjahr | Summe der eingezahlten Beiträge oder ein Drittel der Versicherungssumme, jeweils der höhere Betrag. |
3.Versicherungsjahr | Summe der eingezahlten Beiträge oder zwei Drittel der Versicherungssumme, jeweils der höhere Betrag. |