Beiträge und Vertrag

Wie hoch kann ich mich beim BVaG versichern?
Die maximale Versicherungssumme beim Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit beträgt 8000 Euro, bei Hinzunahme der Unfallversicherungspolice verdoppelt sich dieser Betrag bei einem Unfalltod auf 16.000 Euro.
Wie lange ist meine Wartezeit?
Es besteht ein Anspruch auf Leistung erst nach sechs Monaten Mitgliedschaft. Diese Regelung gilt für jeden neuen Vertrag. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit. In allen Tarifen wird bei Versicherungen mit einem Eintrittsalter von mindestens 50 Jahren im Versicherungsfall fällig während des 1.Versicherungsjahres: die Summe der gezahlten Beiträge, 2.Versicherungsjahres: die Summe der gezahlten Beiträge oder 1/3 der vollen Versicherungssumme, jeweils der höhere Betrag, 3.Versicherungsjahres: die Summe der gezahlten Beiträge oder 2/3 der vollen Versicherungssumme, jeweils der höhere Betrag.
Kann ich nachträglich meine Versicherungssumme erhöhen?
Jedes Mitglied kann seine Gesamtversicherungssumme in 500-Euro-Schritten bis auf 8000 Euro erhöhen, sofern das 75. Lebensjahr noch nicht länger als ein halbes Jahr überschritten wurde.
Bleiben die Beiträge beim BVaG stabil?
Seit Bestehen des BVaG wurde noch nie eine Beitragsanhebung vorgenommen. Es darf deshalb davon ausgegangen werden, dass auch in Zukunft die Beiträge stabil bleiben, zumal diese nicht in Abhängigkeit von Versicherungssteuer oder Umsatzsteuern stehen.
Was geschieht beim BVaG mit den Überschüssen?
Anders als zum Beispiel bei Aktiengesellschaften wird der weitaus größte Teil der erwirtschafteten Überschüsse in regelmäßigen Abständen (maximal drei Jahre) in Form einer Bonuserhöhung an die Mitglieder ausgeschüttet. Zu einem geringen Teil werden sie für zukünftige Geschäftsschwankungen in die Verlustrücklage (Eigenkapital) eingestellt.
Wie investiert der BVaG?

Der BVaG unterliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen - kurz BaFin. Diese Bundesanstalt kontrolliert jedes Jahr die getätigten Anlagen des BVaG und gibt gleichzeitig in Form einer Anlageverordnung den Rahmen vor, innerhalb dessen man investieren kann und darf (regulierte Anlagen).


Oberste Priorität hat beim BVaG die Vermögenssicherung. Unter dieser Prämisse werden Ihre Beiträge in Fonds, Rohstoffen, Aktien und Anleihen investiert. Im nächsten Schritt wird dann ein stetigen Vermögensaufbau angestrebt, sodass wir Ihnen über Ihre bereits vertraglich garantierten Zinsen einen Bonus auszahlen können.


Grüne Investitionen

Im Rahmen der Anlagemöglichkeiten legt der BVaG einen hohen Stellenwert auf Nachhaltigkeit. So erwarb der BVaG einen Waldfonds, der sich um die Aufforstung unserer deutschen Wälder kümmert. Des Weiteren wurden Investitionen im siebenstelligen Bereich in die Segmente Biogas, Solar- und Windkraftenergie getätigt.


Soziale Investitionen

Neben den grünen Investitionen investiert der BVaG nicht nur in die Zukunft unserer Kinder und Enkel, sondern sorgt auch mit dem Bau von Pflegeheimen ganz konkret für unsere Eltern- und Großelterngeneration. 

Wenn Sie mehr über unsere Investitionen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne.

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Wie wird das Sterbegeld an mich ausgezahlt?
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