Unser starkes Partnernetzwerk

Mit Sorgfalt vorausplanen - gemeinsam für ein würdevolles Abschiednahmen.

Wer alleine arbeitet, addiert - wer zusammenarbeitet, multipliziert.

Unser Partnernetzwerk ist ein essenzieller Teil unseres Erfolgsgeheimnisses. Ob Bestatter, Makler, Notar oder Dienstleister: Jeder unserer Partner unterstützt uns in unserer Mission, Sie als Kunde vollumfänglich abzusichern, damit Ihre Familie im Ernstfall abgesichert ist. #einfachallesgeregelt
 

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Die Sterbegeldversicherung für Bestatter

Sie sind ein Bestatter, Makler oder ein Dienstleister und haben Interesse mit uns zusammenzuarbeiten? Dann informieren Sie sich jetzt.

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BVaG Partnernetzwerk

Unser Partnernetzwerk ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, die sich gemeinsam dem Ziel verschrieben haben, eine bestmögliche Vorsorge für den Ernstfall zu realisieren. Sie möchten von unserem Partnernetzwerk profitieren? Weitere Informationen finden Sie hier.

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Ninebarc - Vorsorge und Nachlassplanung neu und digital gedacht

Die Nutzung des Internets ist für uns so selbstverständlich geworden wie das Zähne-putzen morgens oder das Anschnallen im Auto. Für Viele ist ein Leben ohne soziale Medien und dem Smartphone nicht mehr vorstellbar. Daten werden in der Cloud gespeichert, Verträge online abgeschlossen, Musikdateien und Videos gestreamt, auf Facebook oder ähnlichen Sozialen Medien werden Profile erstellt.

Jetzt digital mit Ninebarc vorsorgen


Doch was geschieht mit unserem digitalen Fußabdruck, wenn wir aus dem Leben scheiden?

Themen wie Testamentserstellung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und die Sorgerechtsverfügung  sind bekannt. Die Wenigsten denken über ihre digitalen Vermögenswerte wie Bilder, Passwörter fürs Online-Banking, Zahlungsdienste, eWallets oder Flugmeilen, Gaming Accounts bis hin zum Zeitungsabonnement nach.


Können oder sollen diese Werte überhaupt vererbt werden?

Diese Frage beantwortet unser Vorsorgepartner Ninebarc und hilft, den absoluten Kontrollverlust über die Daten nach dem Tod zu vermeiden. "Niemand hat die Kraft, noch die Ruhe oder Nerven, sich nach dem Tod eines geliebten Menschen durch die AGB, gesetzlichen Bestimmungen oder juristischen Vorgaben zu wühlen, um endlich festzustellen, was geht oder was nicht geht. Hier wollen wir unterstützen und eine Möglichkeit bieten sich schon zu Lebzeiten einen Überblick zu verschaffen und selbstbestimmt seine Hinterbliebenen über seine Wünsche zu informieren", erklärt Hans Hosenfeld, einer der drei Gründer von Ninebarc. Zusammen mit Cedric Horstmann und Corey Ellis kreierte er den postmortalen Datenschutz.

Auslöser war ein Todesfall im engsten Familienkreis. Der brachte die drei Jungunternehmer damals während des Studiums auf die Idee. "Mit der Digitalisierung speichern wir auch immer mehr Vermögenswerte digital, so dass ein verlorenes Passwort zum Öffnen des Laptops zum großen Problem werden kann. Es gab keine digitale Lösung, die zentral und einfach die Fragen der Planung beantwortet und die Hinterbliebenen im Fall der Fälle an die Hand nimmt", beschreibt Cedric Horstmann, wie die Idee zu "Ninebarc" entstanden ist. Und weiter: "Die wenigsten denken wie die Hinterbliebenen damit umgehen, wenn ihnen die notwendigen Informationen - sprich Passwörter - fehlen. Ein für alle Beteiligten unangenehmes Thema."


Wie funktioniert Ninebarc?

Die relevanten Daten werden ausschließlich auf deutschen Server verschlüsselt und nur so lange wie nötig gespeichert. Nichts geht über den Tod hinaus verloren. Cedric Horstmann: "Die Nutzer erstellen eigenständig eine digitale Liste auf www.ninebarc.de aller Verträge/Abos, Zugangsdaten für Konten, Aktiendepots, Patientenverfügung, Organspende-Ausweis und was ihnen sonst noch wichtig ist." Dort legen sie auch fest, wer im Fall des Ablebens auf welche Informationen zugreifen kann. "Neben dem Nutzer selbst gibt es noch zwei wichtige Rollen auf der Plattform, die "Erben", die den Zugang erhalten sollen und die Rolle der "Vertrauenspersonen". Letztere hat die Aufgabe den Todesfall bei uns mit einer Sterbeurkunde oder einen Erbschein zu melden", erklärt Cedric Horstmann weiter. Anschließend werden dann im Fall des Ablebens des Auftraggebers die benannten Personen benachrichtigt. Aber ohne einen Nachweis über dessen Tod kommen auch sie nicht an die Daten.

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