In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, wer für die Bestattungskosten aufkommt bzw. wer „Bestattungspflichtig“ ist. Die Rangfolge lautet:

1.    Ehepartner
2.    Lebenspartner
3.    Kinder
4.    Eltern
5.    Geschwister
6.    Großeltern
7.    Enkelkinder

Existieren auf einer Ebene (z.B. Geschwister) mehrere Personen, wird üblicherweise die älteste Person in die Pflicht genommen. Erst wenn keine bestattungspflichtige Person existiert, übernimmt das Ordnungsamt die Bestattung und Kosten. In diesem Fall wird dann die günstige Variante (häufig die anonyme Feuerbestattung) gewählt.

Aus diesem Grund ist es so wichtig, sich frühzeitig um die finanzielle Vorsorge zu kümmern. Hier geht man nämlich 4x "auf Nummer sicher":
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