Tritt der Todesfall zu Hause ein, ist sofort ein Arzt zu benachrichtigen, der den Tod und die Todesursache feststellt sowie einen Totenschein ausstellt. Gibt es keinen Hausarzt oder ist dieser nicht erreichbar, wählen Sie die Rufnummer 112.

Haben Sie sich zu Lebzeiten zur Organspende nach ihrem Ableben bereit erklärt, so ist dies dem Arzt umgehend mitzuteilen.

Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder im Pflegeheim/Hospiz ein, werden dort die unter Punkt 1 genannten Erfordernisse (Benachrichtigung eines Arztes und Ausstellung des Totenscheines) geregelt. 

Bei tödlichen Unfällen, Freitod oder Tod durch Verbrechen – auch wenn nur der Verdacht dazu besteht – ist die Polizei unter 110 zu benachrichtigen. Gegebenenfalls wird die Staatsanwaltschaft oder ein Amtsarzt eingeschaltet. Erst danach kann festgestellt werden, ob eine Obduktion erforderlich ist. Sollte dies der Fall sein, muss von den Angehörigen die Freigabe der Leiche bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden. Der Termin der Freigabe ist wichtig für die Festlegung des Bestattungstermins.

Ein Unfalltod ist innerhalb von 24-48 Stunden der zuständigen Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherung zu melden.

Hat der verstorbene eine Sterbegeldversicherung beim BVaG? Dann nutzen Sie das folgende Formular zur Übermittlung der Daten und Dokumente.

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