Aufgrund von Verschmelzungen, Bestandsübertragungen und natürlichen Abgängen ist eine Nachwahl beim BVaG erforderlich. Die Wahlauszählung findet am 14.11.2019 im Sitzungsraum des BVaG, Kortumstr. 102 – 104, 44787 Bochum statt. Wahlberechtigt ist, wer am 14.11.2019 Mitglied des Bochumer Versicherungs-vereins a.G. ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Hiermit bitten wir alle Versicherten Wahlvorschläge vom 02.10.2019, 8.00 Uhr bis zum 17.10.2019, 14.00 Uhr
in der Geschäftsstelle des BVaG, Kortumstr. 102-104, 44787 Bochum schriftlich einzureichen. Anschließend erfolgt der Aushang der Kandidatenlisten. Die Einspruchsfrist gegen die Kandidaten endet am 31.10.2019. Wählbar ist, wer am 14.11.2019 das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 1 Jahr Mitglied des Bochumer Versicherungsvereins a.G. und nicht vorbestraft ist. Die Bewerber müssen dem Wahlvorstand ihre Zustimmung schriftlich durch eine unterschriebene Bewerbung mit dem vollständigen Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum mitteilen. Werden mehr Vorschläge eingereicht als die Anzahl der Mandate, werden die Überhangmandate in der Ersatzliste geführt.

Am 14.11.2019 erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses. Die Einspruchsfrist endet am 22.11.2019. Die Amtszeit der neugewählten MV beginnt sofort.

Bochum, 01.10.2019
Wahlvorstand

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