Aktuelle Informationen zur aufsichtsrechtlichen Situation des BVaG

Liebe Mitglieder,

auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen beim Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Uns ist wichtig, Ihnen die wesentlichen Hintergründe und den aktuellen Stand des aufsichtsrechtlichen Verfahrens verständlich und transparent zu erläutern. Sobald neue belastbare Informationen oder konkrete Entscheidungen vorliegen, werden wir diese Seite entsprechend aktualisieren und alle Mitglieder informieren.

Der BVaG ist nach aktuellem Stand nicht zahlungsunfähig. Bestehende Versicherungsverträge werden weiterhin verwaltet und Sterbefälle weiterhin bearbeitet. Aufgrund der Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht darf der BVaG jedoch keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen.

Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen zur aktuellen Situation und zum weiteren Verfahren.
 
Das Wichtigste auf einen Blick
 
  • Bestehende Verträge bleiben bestehen und werden weiter verwaltet.
  • Sterbefälle werden weiterhin bearbeitet.
  • Neue Verträge, Erhöhungen und Verlängerungen sind nicht möglich.
  • Auszahlungen bei Kündigungen sind derzeit ausgesetzt.
  • Über konkrete Auswirkungen auf Ihren Vertrag informieren wir Sie schriftlich.

Aktuelle aufsichtsrechtliche Situation

Was ist passiert?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Bochumer Versicherungsverein a.G. die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Damit dürfen derzeit keine neuen Versicherungsverträge mehr abgeschlossen werden. Auch Erhöhungen oder Verlängerungen bestehender Verträge sind nicht mehr möglich.

Für unsere Mitglieder ist wichtig: Bestehende Verträge werden weiterhin betreut und verwaltet. Auch Sterbefälle werden unverändert bearbeitet.

Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Entscheidung sind Wertverluste bei Kapitalanlagen im Jahresabschluss 2025. Einige Kapitalanlagen mussten niedriger bewertet werden als bisher angenommen. Die Neubewertungen stehen insbesondere im Zusammenhang mit den seit 2022 deutlich veränderten Zins- und Marktbedingungen, vor allem im Immobilien- und Finanzierungsumfeld. Dadurch wurde die aufsichtsrechtliche Kapitalausstattung des Versicherungsvereins belastet.
Wo finde ich verlässliche Informationen?
Maßgeblich sind die schriftlichen Mitteilungen des BVaG sowie die Informationen auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass Medienberichte verkürzt oder unvollständig sein können.
 
Ist mein Vertrag noch gültig?
Ja. Bestehende Verträge bleiben bestehen und werden weiterhin betreut.

Die Entscheidung der BaFin bedeutet weder, dass bestehende Verträge beendet werden, noch, dass der BVaG aufgelöst wird. Sie bedeutet vor allem, dass der BVaG derzeit kein Neugeschäft mehr abschließen darf und den vorhandenen Bestand geordnet weiterführen muss.
Ist der BVaG zahlungsunfähig?
Nein. Der BVaG ist zahlungsfähig. Alle Sterbegelder werden ausgezahlt und alle Verträge und Mitglieder werden ordnungsgemäß weiter betreut. Die aktuelle Situation betrifft die bilanzielle Bedeckung und die aufsichtsrechtliche Kapitalausstattung. Das ist wichtig zu unterscheiden von der laufenden Zahlungsfähigkeit.
Wird mein garantiertes Sterbegeld gekürzt?
Nach aktuellem Stand konzentrieren sich die vorgesehenen Maßnahmen auf nicht garantierte Bonusleistungen bei einem Teil der Mitglieder. Der Großteil der Mitglieder ist nicht betroffen. Sobald die konkreten Auswirkungen auf Ihren Vertrag feststehen, informieren wir Sie schriftlich. 
Was passiert mit meinem Bonus?
Versicherungsverträge können neben garantierten Leistungen auch nicht garantierte Bonus- oder Überschussleistungen enthalten. Ob und in welcher Höhe solche Bestandteile angepasst werden, wird derzeit geprüft. Betroffene Mitglieder werden über die konkreten Auswirkungen auf ihren Vertrag schriftlich informiert.
Werden Sterbefälle weiterhin ausgezahlt?

Ja. Sterbefälle werden weiterhin bearbeitet.

Bestehende Mitgliedschaften werden weiter betreut. Im Leistungsfall gelten die vertraglichen Regelungen und die dann maßgeblichen Informationen des BVaG. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, reichen Sie bitte wie gewohnt die erforderlichen Unterlagen ein. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten diese Vorgänge weiterhin.
Was bedeutet das konkret für mich als Mitglied?
Für Sie bedeutet die aktuelle Situation vor allem:
 
  • Ihr bestehender Vertrag wird weiter verwaltet.
  • Sterbefälle werden weiterhin bearbeitet.
  • Neue Verträge, Erhöhungen oder Verlängerungen sind derzeit nicht möglich.
  • Bei Kündigungen können nach derzeitigem Stand bis zur abschließenden Klärung keine Auszahlungen erfolgen.
  • Sobald neue belastbare Entscheidungen oder Informationen vorliegen, informieren wir Sie.
Muss ich jetzt etwas tun?
Sie müssen aus Sicht des BVaG derzeit nichts veranlassen. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, wenn Sie Fragen zu Ihrem Vertrag haben oder wenn ein Sterbefall eingetreten ist.

Der BVaG informiert Sie schriftlich über die nächsten Schritte und über die konkreten Auswirkungen auf Ihren Vertrag.
Erhalte ich eine persönliche Information?
Ja. Sobald konkrete, den einzelnen Vertrag betreffende Entscheidungen feststehen, informieren wir die Mitglieder schriftlich. Sie müssen sich nicht ausschließlich über die Internetseite informieren.
Wann gibt es weitere Informationen?

Wir informieren unsere Mitglieder fortlaufend, sobald belastbare neue Erkenntnisse oder Entscheidungen vorliegen.
 

Der BVaG ist mit der BaFin im stetigen Dialog und entwickelt derzeit einen Plan mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsbestand geordnet, wertschonend und im Interesse der Mitglieder weiterzuführen. Nach aktueller Planung soll der Abwicklungsplan im dritten Quartal 2026 weiter konkretisiert und mit der BaFin behandelt werden. Der tatsächliche Zeitplan hängt vom weiteren aufsichtsrechtlichen Verfahren ab. Wir informieren Sie danach ausführlich über den aktuellen Stand, die Hintergründe und die nächsten Schritte. Sobald belastbare neue Erkenntnisse oder Entscheidungen vorliegen, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen.
 
Sind meine Beiträge weiterhin zu zahlen?
Ja. Solange Ihr Vertrag fortbesteht, gelten die vertraglich vereinbarten Beitragspflichten grundsätzlich weiter. Bitte stellen Sie Beitragszahlungen nicht eigenständig ein. Sollten sich Änderungen ergeben, informieren wir Sie schriftlich.
Kann ich meinen Vertrag kündigen?
Kündigungen können weiterhin erklärt und bearbeitet werden. Aufgrund der derzeitigen aufsichtsrechtlichen Situation können Rückkaufswerte beziehungsweise Auszahlungsbeträge bis zur abschließenden Klärung derzeit jedoch nicht ausgezahlt werden. Über Änderungen informieren wir die betroffenen Mitglieder.
Wird der BVaG weiter bestehen?
Der BVaG befindet sich in einem geordneten Abwicklungsprozess. Bestehende Mitgliedschaften werden weiter betreut. Neue Verträge werden derzeit nicht abgeschlossen.
Was bedeutet "Abwicklung"?
Abwicklung bedeutet nicht, dass bestehende Verträge sofort beendet werden. Der bestehende Versicherungsbestand soll vielmehr geordnet weitergeführt werden. Neue Versicherungsverträge dürfen nicht mehr abgeschlossen werden. Die Einzelheiten werden in einem Abwicklungsplan festgelegt, der mit der BaFin abgestimmt wird.
Was tut der BVaG, um die Lage zu stabilisieren?

Der BVaG arbeitet an einem Abwicklungsplan, einer Kapitalplanung, der Bewertung und Steuerung von Kapitalanlagen sowie an der Vorbereitung der Mitgliedervertreterversammlung. Die erforderlichen Arbeiten laufen derzeit mit hoher Priorität. Über wesentliche Entscheidungen und deren konkrete Auswirkungen informieren wir die Mitglieder, sobald belastbare Ergebnisse vorliegen.
Unser Ziel
Wir wissen, dass die aktuelle Situation für viele Mitglieder beunruhigend ist. Der Bochumer Versicherungsverein a.G. steht seit vielen Jahren für Sterbegeldvorsorge in der Region. Gerade deshalb ist es uns wichtig, offen, sachlich und verständlich zu informieren.

Unser Ziel ist eine geordnete, faire und transparente Lösung im Interesse aller Mitglieder.


An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Vertrag oder zur aktuellen Situation haben, erreichen Sie uns wie gewohnt:

Telefon: 0234 912831-0
E-Mail: info@bv-ag.de
Kontaktformular: Siehe unten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund der aktuellen Situation zu einem erhöhten Anfrageaufkommen kommen kann. Wir bearbeiten Ihre Anliegen so schnell wie möglich.
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