Nein. Der BVaG ist zahlungsfähig. Alle Sterbegelder werden ausgezahlt und alle Verträge und Mitglieder werden ordnungsgemäß weiter betreut. Die aktuelle Situation betrifft die bilanzielle Bedeckung und die aufsichtsrechtliche Kapitalausstattung. Das ist wichtig zu unterscheiden von der laufenden Zahlungsfähigkeit.
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