Ja. Bestehende Verträge bleiben bestehen und werden weiterhin betreut.

Die Entscheidung der BaFin bedeutet weder, dass bestehende Verträge beendet werden, noch, dass der BVaG aufgelöst wird. Sie bedeutet vor allem, dass der BVaG derzeit kein Neugeschäft mehr abschließen darf und den vorhandenen Bestand geordnet weiterführen muss.
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