Tendenziell ist es möglich, sich die Summe vorzeitig auszahlen zu lassen. Hierbei handelt es sich dann um eine Rückvergütung, welche max. 75 % der eigentlichen Versicherungssumme berücksichtigt. Mit der Auszahlung entfällt jedoch die Absicherung für Ihren Todesfall, weshalb davon abgesehen werden sollte, das Geld für einen anderen Zweck zu entwenden. Die Versicherungssumme bleibt Ihnen bzw. Ihren Angehörigen bis zu Ihrem Tod für Ihre Beerdigung erhalten.
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