Sie müssen aus Sicht des BVaG derzeit nichts veranlassen. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, wenn Sie Fragen zu Ihrem Vertrag haben oder wenn ein Sterbefall eingetreten ist.

Der BVaG informiert Sie schriftlich über die nächsten Schritte und über die konkreten Auswirkungen auf Ihren Vertrag.
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