Abwicklung bedeutet nicht, dass bestehende Verträge sofort beendet werden. Der bestehende Versicherungsbestand soll vielmehr geordnet weitergeführt werden. Neue Versicherungsverträge dürfen nicht mehr abgeschlossen werden. Die Einzelheiten werden in einem Abwicklungsplan festgelegt, der mit der BaFin abgestimmt wird.
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