Der gesetzliche Pflichtteil beim Erbe, festgelegt in den §§ 2305 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), garantiert dem Berechtigten einen festgelegten Anteil am Nachlass des Verstorbenen, der als finanzielle Mindestbeteiligung dient. Das klingt vielleicht auf den ersten Blick kompliziert, ist es aber nicht. In diesem Artikel klären wir über alles zum Thema auf.

Kurzgesagt:
  • Der Pflichtteil beim Erbe ist gesetztlich in §§ 2305 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
  • Geschenke zu Lebzeiten werden auf den Pflichtteil angerechnet.
  • Der Pflichtteil ist eine Ausgleichszahlung, die der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils entspricht.
Beim Thema Pflichtteil kommt es innerhalb der Familie oft zu Streitigkeiten. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig aktiv zu werden und offen zu kommunizieren. Ähnlich wie bei einer Sterbegeldversicherung erspart man sich einigesn an Sorgen in dieser Extremsitation nach dem Tod.

Allgemeines zum Pflichtteil

Der Pflichtteil beim Erbe ist ein rechtlicher Anspruch, der bestimmten Personen zusteht, selbst wenn sie laut Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Es handelt sich dabei um einen Mindestanteil am Erbe, der den nahen Verwandten gewährt wird, um sicherzustellen, dass diese auch bei einer Enterbung nicht vollständig leer ausgehen.

Der Pflichtteil ist im deutschen Erbrecht gesetzlich festgelegt und richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gemäß § 2303 BGB steht den Abkömmlingen, also den Kindern des Verstorbenen, sowie dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner ein Pflichtteil zu. Auch Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Um den Pflichtteil geltend zu machen, muss eine entsprechende Frist beachtet werden. Gemäß § 2332 BGB beträgt diese Frist drei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung erfährt. Es ist daher wichtig, dass potenzielle Pflichtteilsberechtigte über den Tod des Erblassers und die Ausschlagung im Testament oder Erbvertrag informiert werden.
 

Wem steht ein Pflichtteil beim Erbe zu?

Der Pflichtteil steht den nächsten Angehörigen des Erblassers zu, vor allem den Kindern, dem Ehegatten sowie den Eltern. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann in Form von Geld oder Sachwerten ausgezahlt werden. Das Ziel des Pflichtteils ist es, die finanzielle Absicherung der berechtigten Personen zu gewährleisten und mögliche Ungerechtigkeiten durch Enterbungen zu verhindern.
 

Wie wird der Pflichtanteil berechnet?

Pflichtteilsberechtigte haben gegenüber den Erben Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichszahlung, die der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils entspricht. Um den Pflichtteil zu bestimmen, sind sowohl die Pflichtteilsquote als auch der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls entscheidend. Die genaue Höhe des Anspruchs ergibt sich aus der Multiplikation der Pflichtteilsquote mit dem Wert des Nachlasses:

Pflichtteilsquote x Wert des Nachlasses = Pflichtteilsanspruch.
 

Geschenke werden auf den Pflichtteil angerechnet

Der Pflichtteilsberechtigte ist dazu verpflichtet, Schenkungen, die er zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, auf seinen Pflichtteil anrechnen zu lassen, beispielsweise wenn sie als Voraus auf seinen Pflichtteil erfolgten (§ 2315 BGB). Diese Anrechnungspflicht besteht auch dann, wenn der Schenkende die Schenkung nicht explizit als Voraus auf den Pflichtteil bezeichnet hat, sondern sich aus den Umständen ergibt.
Keine automatische Auszahlung des Pflichtteils beim Erbe

Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil nicht automatisch ausgezahlt wird. Vielmehr müssen die Anspruchsberechtigten aktiv werden und ihren Pflichtteil einfordern. Hierzu steht ihnen eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnisnahme des Erbfalls zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf den Pflichtteil.

Wichtig zu beachten: Ein weiteres wichtiges Thema in Bezug auf den Pflichtteil ist die Möglichkeit, ihn zu umgehen oder zu reduzieren. Durch testamentarische Verfügungen, wie beispielsweise Enterbungen oder die Anordnung von Vermächtnissen, kann der Erblasser die Höhe des Pflichtteils beeinflussen. Allerdings sind hierbei bestimmte rechtliche Grenzen zu beachten, um eine mögliche Anfechtung des Testaments zu vermeiden.
 

Den Pflichtteil geltend machen

Die Geltendmachung des Pflichtteils erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Erben. Es ist ratsam, diese Erklärung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über die fristgerechte Geltendmachung zu haben. Die Höhe des Pflichtteils sowie die Berechnung können in der Regel durch einen Erbrechtsexperten ermittelt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Geltendmachung des Pflichtteils oft zu Konflikten innerhalb der Familie führen kann. Daher ist es empfehlenswert, dass der Pflichtteilsberechtigte sich professionell beraten lässt und auch versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Erben zu erzielen. Durch eine rechtzeitige und professionelle Beratung kann möglicherweise eine langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Insgesamt ist die Geltendmachung des Pflichtteils ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Vorgehensweise erfordert. Durch frühzeitige Beratung und professionelle Unterstützung können die Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten bestmöglich vertreten werden. Es ist ratsam, sich bereits zu Lebzeiten intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, um im Erbfall gut vorbereitet zu sein und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.
 

Den Pflichtteil beim Erbe umgehen

Es ist möglich, dass der Erblasser versucht, den Pflichtteil zu umgehen, indem er beispielsweise lebzeitige Schenkungen vornimmt oder Vermögen in eine Stiftung überführt. In solchen Fällen kann es jedoch möglich sein, den Pflichtteil einzufordern, wenn anhand bestimmter Voraussetzungen eine Pflichtteilsentziehung vorliegt. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser schweres Unrecht zugefügt hat.

Außerdem kann durch einen Pflichtteilsverzicht im Erbvertrag kann der Berechtigte seinen Anspruch umgehen. Ein solcher Verzicht erstreckt sich nicht nur auf die verzichtende Person selbst, sondern auch auf ihre Kinder und Enkelkinder. Ein Pflichtteilsverzicht muss notariell beurkundet werden, um Gültigkeit zu erlangen.

Darüber hinaus kann der Erbe versuchen, den Pflichtteil durch eine sogenannte Stundungsvereinbarung zu umgehen. Hierbei einigen sich beide Parteien darauf, den Pflichtteil auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn das Erbe aus liquiden Mitteln nicht sofort ausgezahlt werden kann.
 

Warum gibt es den Pflichtteil?

Das Pflichtteilsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Erbrechts und dient dazu, bestimmten nahen Angehörigen auch im Falle einer Enterbung einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil am Nachlass zu gewähren. Es soll verhindern, dass enge Familienmitglieder, wie Kinder oder der Ehepartner, komplett von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass gewisse Personen, die aufgrund ihrer engen Verwandtschaft typischerweise auf den Erbteil angewiesen sind, nicht vollständig enterbt werden können. Dieses Recht soll ihnen eine gewisse finanzielle Absicherung bieten und verhindern, dass sie vollständig leer ausgehen.