In Deutschland haben Eltern das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder. Dieses umfasst das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen, es zu erziehen und zu betreuen. Doch was passiert, wenn den Eltern etwas zustößt und sie plötzlich nicht mehr in der Lage sind, ihre elterliche Verantwortung auszuüben? Um in solchen Fällen vorzusorgen, kann eine Sorgerechtsverfügung erstellt werden. In diesem Blogartikel werden wir näher auf das Thema eingehen.
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Eine Sorgerechtsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, wer im Falle ihres Todes oder ihrer Geschäftsunfähigkeit das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll. Diese Verfügung kann von jedem erstellt werden, der das Sorgerecht für ein Kind ausübt oder ausüben möchte. Das kann ein Elternteil, ein Vormund oder auch eine andere nahestehende Person sein.
Die Sorgerechtsverfügung hat vor allem den Zweck, den Willen der betroffenen Person festzulegen und sicherzustellen, dass die Kinder im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit der Eltern in guten Händen sind. Sie gibt den betroffenen Personen eine gewisse Sicherheit, da sie wissen, dass im Ernstfall eine Person ihrer Wahl das Sorgerecht übernehmen wird.
Eine Sorgerechtsverfügung muss schriftlich verfasst werden. Es ist ratsam, sie von einem Notar beglaubigen zu lassen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Die Verfügung sollte auch regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie noch immer dem Willen der betroffenen Person entspricht.
Es gibt jedoch auch Einschränkungen bei der Sorgerechtsverfügung. Zum einen kann das Familiengericht im Einzelfall entscheiden, dass der Wunsch der betroffenen Person nicht dem Wohl des Kindes entspricht und das Sorgerecht anders geregelt werden muss. Zum anderen können die Eltern in einer gemeinsamen Sorgerechtsvereinbarung selbst festlegen, wer im Falle ihres Todes das Sorgerecht übernehmen soll. In diesem Fall ist eine Sorgerechtsverfügung nicht notwendig.
In jedem Fall ist es jedoch empfehlenswert, eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Es ist besser, frühzeitig vorzusorgen, als im Notfall unvorbereitet zu sein.
Insgesamt ist die Sorgerechtsverfügung eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung des Wohls von minderjährigen Kindern im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit der Eltern. Es lohnt sich, sich damit auseinanderzusetzen und im Bedarfsfall eine solche Verfügung zu erstellen.
Haben Sie weitere Fragen hierzu? Gerne kontaktieren Sie uns.
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Eine Sorgerechtsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, wer im Falle ihres Todes oder ihrer Geschäftsunfähigkeit das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll. Diese Verfügung kann von jedem erstellt werden, der das Sorgerecht für ein Kind ausübt oder ausüben möchte. Das kann ein Elternteil, ein Vormund oder auch eine andere nahestehende Person sein.
Die Sorgerechtsverfügung hat vor allem den Zweck, den Willen der betroffenen Person festzulegen und sicherzustellen, dass die Kinder im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit der Eltern in guten Händen sind. Sie gibt den betroffenen Personen eine gewisse Sicherheit, da sie wissen, dass im Ernstfall eine Person ihrer Wahl das Sorgerecht übernehmen wird.
Eine Sorgerechtsverfügung muss schriftlich verfasst werden. Es ist ratsam, sie von einem Notar beglaubigen zu lassen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Die Verfügung sollte auch regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie noch immer dem Willen der betroffenen Person entspricht.
Es gibt jedoch auch Einschränkungen bei der Sorgerechtsverfügung. Zum einen kann das Familiengericht im Einzelfall entscheiden, dass der Wunsch der betroffenen Person nicht dem Wohl des Kindes entspricht und das Sorgerecht anders geregelt werden muss. Zum anderen können die Eltern in einer gemeinsamen Sorgerechtsvereinbarung selbst festlegen, wer im Falle ihres Todes das Sorgerecht übernehmen soll. In diesem Fall ist eine Sorgerechtsverfügung nicht notwendig.
In jedem Fall ist es jedoch empfehlenswert, eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Es ist besser, frühzeitig vorzusorgen, als im Notfall unvorbereitet zu sein.
Insgesamt ist die Sorgerechtsverfügung eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung des Wohls von minderjährigen Kindern im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit der Eltern. Es lohnt sich, sich damit auseinanderzusetzen und im Bedarfsfall eine solche Verfügung zu erstellen.
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