Versicherungsverträge können neben garantierten Leistungen auch nicht garantierte Bonus- oder Überschussleistungen enthalten. Ob und in welcher Höhe solche Bestandteile angepasst werden, wird derzeit geprüft. Betroffene Mitglieder werden über die konkreten Auswirkungen auf ihren Vertrag schriftlich informiert.
zurück zur Übersicht