Der Arbeitgeber ist unverzüglich zu benachrichtigen. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um einen Arbeitsunfall (auch auf dem Arbeitsweg) handelte. Der Arbeitgeber erhält eine Sterbeurkunde sowie gegebenenfalls Ort und Zeitpunkt der Bestattung mitgeteilt. Personalpapiere wie Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweis sollten von den Hinterbliebenen angefordert und die Auszahlung eines evtl. Restlohnes bzw. Resturlaubsgeldes beantragt werden. Auch Sterbegeldansprüche, Bestattungskosten-Beihilfe, Hinterbliebenenversorgung usw. sollten angesprochen werden.
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