Es ist üblich, Angehörige, Freunde und Bekannte durch Trauermitteilungen rechtzeitig zu unterrichten und gegebenenfalls den Zeitpunkt und Ort der Bestattung mitzuteilen. Entscheiden Sie, ob und wie Sie Ihre Trauergäste informieren möchten. Auch hier unterstützt Sie Ihr Bestatter.
Der Arbeitgeber ist unverzüglich zu benachrichtigen. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um einen Arbeitsunfall (auch auf dem Arbeitsweg) handelte. Der Arbeitgeber erhält eine Sterbeurkunde sowie gegebenenfalls Ort und Zeitpunkt der Bestattung mitgeteilt. Personalpapiere wie Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweis sollten von den Hinterbliebenen angefordert und die Auszahlung eines evtl. Restlohnes bzw. Resturlaubsgeldes beantragt werden. Auch Sterbegeldansprüche, Bestattungskosten-Beihilfe, Hinterbliebenenversorgung usw. sollten angesprochen werden.
Ich habe Fragen!
zurück zur Übersicht
Der Arbeitgeber ist unverzüglich zu benachrichtigen. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um einen Arbeitsunfall (auch auf dem Arbeitsweg) handelte. Der Arbeitgeber erhält eine Sterbeurkunde sowie gegebenenfalls Ort und Zeitpunkt der Bestattung mitgeteilt. Personalpapiere wie Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweis sollten von den Hinterbliebenen angefordert und die Auszahlung eines evtl. Restlohnes bzw. Resturlaubsgeldes beantragt werden. Auch Sterbegeldansprüche, Bestattungskosten-Beihilfe, Hinterbliebenenversorgung usw. sollten angesprochen werden.
Ich habe Fragen!
zurück zur Übersicht