Ja. Sterbefälle werden weiterhin bearbeitet.

Bestehende Mitgliedschaften werden weiter betreut. Im Leistungsfall gelten die vertraglichen Regelungen und die dann maßgeblichen Informationen des BVaG. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, reichen Sie bitte wie gewohnt die erforderlichen Unterlagen ein. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten diese Vorgänge weiterhin.
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