Es besteht ein Anspruch auf Leistung erst nach sechs Monaten Mitgliedschaft. Diese Regelung gilt für jeden neuen Vertrag. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit. In allen Tarifen wird bei Versicherungen mit einem Eintrittsalter von mindestens 50 Jahren im Versicherungsfall fällig während des 1.Versicherungsjahres: die Summe der gezahlten Beiträge, 2.Versicherungsjahres: die Summe der gezahlten Beiträge oder 1/3 der vollen Versicherungssumme, jeweils der höhere Betrag, 3.Versicherungsjahres: die Summe der gezahlten Beiträge oder 2/3 der vollen Versicherungssumme, jeweils der höhere Betrag.
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