In Deutschland ist das Sterbegeld eine traditionelle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen, die jedoch inzwischen nicht mehr angeboten wird. Um dennoch die Kosten einer Bestattung absichern zu können, können private Sterbegeldversicherungen abgeschlossen werden. Eine Frage, die dabei oft aufkommt, ist die des Schonvermögens bei Sterbegeldversicherungen.
Im Zusammenhang mit Sterbegeldversicherungen stellt sich die Frage nach dem Schonvermögen vor allem dann, wenn der Versicherungsnehmer im Laufe seines Lebens pflegebedürftig wird und auf Sozialhilfe angewiesen ist. In diesem Fall könnte nämlich die Auszahlung der Sterbegeldversicherung als Vermögen gewertet werden und somit die Gewährung von Sozialhilfeleistungen beeinträchtigen.
Allerdings ist zu beachten, dass das Schonvermögen von 10.000 Euro nicht für jede Person gilt, die eine Sterbegeldversicherung abschließt. Vielmehr ist dieser Betrag pro Person und pro Versicherung zu verstehen. Das bedeutet, dass ein Ehepaar, das gemeinsam eine Sterbegeldversicherung in Höhe von 20.000 Euro abschließt, nur einen Betrag von 10.000 Euro als Schonvermögen geltend machen kann.
Ein weiterer Aspekt, der bei der Wahl einer Sterbegeldversicherung zu beachten ist, sind die Kosten und Leistungen. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und auf die Vertragsbedingungen zu achten. So sollte zum Beispiel geklärt werden, ob die Versicherung im Todesfall unabhängig von der Todesursache greift oder ob es Einschränkungen gibt. Auch die Laufzeit und die Höhe der Beiträge sollten genau geprüft werden, um eine passende Versicherung zu finden. Bei der BVaG Sterbegeldversicherung sind die Leistungen nicht an die Todesursache gekoppelt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Schonvermögen bei Sterbegeldversicherungen eine wichtige Rolle spielt, um eine bedarfsgerechte Absicherung im Alter zu gewährleisten. Durch die gesetzliche Regelung ist sichergestellt, dass die Auszahlung der Versicherung nicht als Vermögen gewertet wird und somit die Gewährung von Sozialhilfeleistungen nicht beeinträchtigt. Dennoch sollten bei der Wahl einer Sterbegeldversicherung auch die Kosten, Leistungen und Vertragsbedingungen genau geprüft werden, um eine passende Versicherung zu finden. Wer unsicher ist, kann sich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten lassen.
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Was ist das Schonvermögen?
Zunächst einmal sollte geklärt werden, was unter dem Begriff Schonvermögen zu verstehen ist. Hierbei handelt es sich um Vermögensbestandteile, die bei einer Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der staatlichen Sozialhilfe nicht berücksichtigt werden. Diese Vermögensbestandteile dürfen also behalten werden, ohne dass sie die Gewährung von Sozialhilfeleistungen beeinflussen.Im Zusammenhang mit Sterbegeldversicherungen stellt sich die Frage nach dem Schonvermögen vor allem dann, wenn der Versicherungsnehmer im Laufe seines Lebens pflegebedürftig wird und auf Sozialhilfe angewiesen ist. In diesem Fall könnte nämlich die Auszahlung der Sterbegeldversicherung als Vermögen gewertet werden und somit die Gewährung von Sozialhilfeleistungen beeinträchtigen.
Wie hoch ist das Schonvermögen?
Um diesem Problem vorzubeugen, gibt es jedoch eine gesetzliche Regelung, die das Schonvermögen bei Sterbegeldversicherungen regelt. Das Schonvermögen wurde gem. § 90 Abs. 2 Ziff. 9 SGB 12 wurde am 01.01.2023 von 5.000 € auf 10.000 € angehoben. Bezüglich der zusätzlichen Anerkennung der angemessenen Bestattungsvorsorge ändert sich nichts. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer bis zu dieser Höhe Vermögen aufbauen und trotzdem Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen können, ohne dass die Auszahlung der Sterbegeldversicherung als Vermögen gewertet wird.Allerdings ist zu beachten, dass das Schonvermögen von 10.000 Euro nicht für jede Person gilt, die eine Sterbegeldversicherung abschließt. Vielmehr ist dieser Betrag pro Person und pro Versicherung zu verstehen. Das bedeutet, dass ein Ehepaar, das gemeinsam eine Sterbegeldversicherung in Höhe von 20.000 Euro abschließt, nur einen Betrag von 10.000 Euro als Schonvermögen geltend machen kann.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Schonvermögen bei Sterbegeldversicherungen eine wichtige Rolle spielt, um eine bedarfsgerechte Absicherung im Alter zu gewährleisten. Durch die gesetzliche Regelung ist sichergestellt, dass die Auszahlung der Versicherung nicht als Vermögen gewertet wird und somit die Gewährung von Sozialhilfeleistungen nicht beeinträchtigt.Ein weiterer Aspekt, der bei der Wahl einer Sterbegeldversicherung zu beachten ist, sind die Kosten und Leistungen. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und auf die Vertragsbedingungen zu achten. So sollte zum Beispiel geklärt werden, ob die Versicherung im Todesfall unabhängig von der Todesursache greift oder ob es Einschränkungen gibt. Auch die Laufzeit und die Höhe der Beiträge sollten genau geprüft werden, um eine passende Versicherung zu finden. Bei der BVaG Sterbegeldversicherung sind die Leistungen nicht an die Todesursache gekoppelt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Schonvermögen bei Sterbegeldversicherungen eine wichtige Rolle spielt, um eine bedarfsgerechte Absicherung im Alter zu gewährleisten. Durch die gesetzliche Regelung ist sichergestellt, dass die Auszahlung der Versicherung nicht als Vermögen gewertet wird und somit die Gewährung von Sozialhilfeleistungen nicht beeinträchtigt. Dennoch sollten bei der Wahl einer Sterbegeldversicherung auch die Kosten, Leistungen und Vertragsbedingungen genau geprüft werden, um eine passende Versicherung zu finden. Wer unsicher ist, kann sich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten lassen.
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