In Deutschland ist das Sterbegeld eine traditionelle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen, die jedoch inzwischen nicht mehr angeboten wird. Um dennoch die Kosten einer Bestattung absichern zu können, können private Sterbegeldversicherungen abgeschlossen werden. Eine Frage, die dabei oft aufkommt, ist die des Schonvermögens bei Sterbegeldversicherungen.
 

In Kürze

  • Das Schonvermögen repräsentiert alle Vermögenswerte, die nicht angetastet werden müssen, wenn Sozialleistungen bezogen werden. Empfänger von Sozialleistungen müssen zuerst ihr Vermögen aufbrauchen, bevor sie Leistungen erhalten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie Altersvorsorge, grundlegende Haushaltsausstattung oder ein Sparbetrag von bis zu 40.000 Euro.
  • Diejenigen, die Bürgergeld erhalten, können einen altersbedingten Freibetrag pro Lebensjahr und einen Freibetrag für die Altersvorsorge geltend machen.
  • Seit 2020 müssen Kinder nur noch Unterhalt für ein pflegebedürftiges Elternteil zahlen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.
 

Was ist das Schonvermögen?

Zunächst einmal sollte geklärt werden, was unter dem Begriff Schonvermögen zu verstehen ist. Hierbei handelt es sich um Vermögensbestandteile, die bei einer Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der staatlichen Sozialhilfe nicht berücksichtigt werden. Diese Vermögensbestandteile dürfen also behalten werden, ohne dass sie die Gewährung von Sozialhilfeleistungen beeinflussen.

Im Zusammenhang mit Sterbegeldversicherungen stellt sich die Frage nach dem Schonvermögen vor allem dann, wenn der Versicherungsnehmer im Laufe seines Lebens pflegebedürftig wird und auf Sozialhilfe angewiesen ist. In diesem Fall könnte nämlich die Auszahlung der Sterbegeldversicherung als Vermögen gewertet werden und somit die Gewährung von Sozialhilfeleistungen beeinträchtigen.
 

Wie hoch ist das Schonvermögen?

Um diesem Problem vorzubeugen, gibt es jedoch eine gesetzliche Regelung, die das Schonvermögen bei Sterbegeldversicherungen regelt. Das Schonvermögen wurde gem. § 90 Abs. 2 Ziff. 9 SGB 12 wurde am 01.01.2023 von 5.000 € auf 10.000 € angehoben. Bezüglich der zusätzlichen Anerkennung der angemessenen Bestattungsvorsorge ändert sich nichts. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer bis zu dieser Höhe Vermögen aufbauen und trotzdem Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen können, ohne dass die Auszahlung der Sterbegeldversicherung als Vermögen gewertet wird.

Allerdings ist zu beachten, dass das Schonvermögen von 10.000 Euro nicht für jede Person gilt, die eine Sterbegeldversicherung abschließt. Vielmehr ist dieser Betrag pro Person und pro Versicherung zu verstehen. Das bedeutet, dass ein Ehepaar, das gemeinsam eine Sterbegeldversicherung in Höhe von 20.000 Euro abschließt, nur einen Betrag von 10.000 Euro als Schonvermögen geltend machen kann.
 

Was ist der Unterschied zwischen Schonvermögen und Pfändungsfreigrenze?

Das "Schonvermögen" und die "Pfändungsfreigrenze" sind rechtliche Konzepte im deutschen Recht. Das Schonvermögen bezieht sich auf Vermögenswerte, die bei der Berechnung von Sozialleistungen unberücksichtigt bleiben und variiert je nach Art der Leistungen und dem Bundesland. Die Pfändungsfreigrenze legt fest, welcher Teil des Einkommens oder Vermögens eines Schuldners nicht für Pfändungen verfügbar ist, um das Existenzminimum zu schützen. Sie wird durch eine Pfändungstabelle festgelegt und betrifft Lohnpfändungen und ähnliche Verfahren. Beide Konzepte dienen dem Schutz des finanziellen Wohlbefindens von Bürgern, aber in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten.
 

Schonvermögen bei Ehepartnern

Bei Ehepartnern ist zu beachten, dass das Schonvermögen von 10.000 Euro nicht für jede Person gilt, die eine Sterbegeldversicherung abschließt. Vielmehr ist dieser Betrag pro Person und pro Versicherung zu verstehen. Das bedeutet, dass ein Ehepaar, das gemeinsam eine Sterbegeldversicherung in Höhe von 20.000 Euro abschließt, nur einen Betrag von 10.000 Euro als Schonvermögen geltend machen kann.

Das Schonvermögen für Ehepartner kann je nach Land und regionalen Gesetzen und Vorschriften variieren. In vielen Fällen gelten für Ehepartner ähnliche Schonvermögensregelungen wie für alleinstehende Sozialhilfeempfänger.
 

Allgemeine Fakten zum Schonvermögen zusammengefasst - Einiges ist zu beachten

Wie bereits beschrieben, bezieht sich das Schonvermögen auf Vermögenswerte, die ein Empfänger von Sozialhilfe oder anderen sozialen Leistungen in Deutschland besitzen darf, ohne dass diese auf die Leistungen angerechnet werden.

Hier sind einige spezifische Punkte zum Schonvermögen:
  1. Die Höhe des Schonvermögens: Die genaue Höhe kann sich ändern und hängt von der Art der Sozialleistung und dem Alter des Antragstellers ab. Zum Beispiel hatte ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger nach Stand 2021 ein Grundschonvermögen von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr, mindestens aber 3.850 Euro.
  2. Zusätzliches Schonvermögen: Für bestimmte Zwecke, wie beispielsweise die Altersvorsorge, kann es zusätzliches Schonvermögen geben.
  3. Unantastbares Vermögen: Manche Vermögensgegenstände werden generell nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Dazu gehören zum Beispiel angemessene Haushaltsgegenstände oder ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück.
  4. Veränderungen im Vermögen: Während des Bezugs von Sozialleistungen können Veränderungen im Vermögen, beispielsweise durch Erbschaft, Auswirkungen auf den Anspruch haben.
  5. Die Vermeidung von Vermögensumwandlung: Es ist nicht erlaubt, größeres Vermögen kurz vor dem Antrag auf Sozialleistungen in Schonvermögen umzuwandeln, um die Voraussetzungen für den Bezug zu erfüllen. Solche Maßnahmen können als rechtsmissbräuchlich betrachtet werden. Der Zeitraum ist dabei nicht genau zu bestimmen, da Sachbearbeiter jeden Fall gesondert prüfen.
  6. Die Prüfung: Die zuständigen Behörden prüfen die Vermögensverhältnisse der Antragsteller, um sicherzustellen, dass sie die Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen erfüllen.
 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Schonvermögen bei Sterbegeldversicherungen eine wichtige Rolle spielt, um eine bedarfsgerechte Absicherung im Alter zu gewährleisten. Durch die gesetzliche Regelung ist sichergestellt, dass die Auszahlung der Versicherung nicht als Vermögen gewertet wird und somit die Gewährung von Sozialhilfeleistungen nicht beeinträchtigt. 

Ein weiterer Aspekt, der bei der Wahl einer Sterbegeldversicherung zu beachten ist, sind die Kosten und Leistungen. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und auf die Vertragsbedingungen zu achten. So sollte zum Beispiel geklärt werden, ob die Versicherung im Todesfall unabhängig von der Todesursache greift oder ob es Einschränkungen gibt. Auch die Laufzeit und die Höhe der Beiträge sollten genau geprüft werden, um eine passende Versicherung zu finden. Bei der BVaG Sterbegeldversicherung sind die Leistungen nicht an die Todesursache gekoppelt. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Schonvermögen bei Sterbegeldversicherungen eine wichtige Rolle spielt, um eine bedarfsgerechte Absicherung im Alter zu gewährleisten. Durch die gesetzliche Regelung ist sichergestellt, dass die Auszahlung der Versicherung nicht als Vermögen gewertet wird und somit die Gewährung von Sozialhilfeleistungen nicht beeinträchtigt. Dennoch sollten bei der Wahl einer Sterbegeldversicherung auch die Kosten, Leistungen und Vertragsbedingungen genau geprüft werden, um eine passende Versicherung zu finden. Wer unsicher ist, kann sich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten lassen.
 

Einfach alles geregelt - mit der Sterbegeldversicherung des BVaG

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