Der Tod eines geliebten Menschen trifft die Angehörigen schon hart genug. Kosten von mehreren tausend Euro für die Bestattung und die Grabstelle belasten die Hinterbliebenen dann noch zusätzlich. Damit Ihre Familie durch Ihren Tod nicht doppelt getroffen wird, sollten Sie rechtzeitig eine Sterbegeldversicherung abschließen. Mit den Angeboten des BVaG schützen Sie Ihre Lieben vor hohen Bestattungskosten. Ganz wichtig: Für keinen unserer Tarife ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Sterbegeldversicherung - eine Sorge weniger.
Wählen Sie aus unseren Tarifen
Classic - günstige Beiträge
Der Tarif »Classic« zeichnet sich durch günstige Beiträge aus. Das Sterbegeld (die Versicherungssumme plus die angesparten Bonusanteile) wird im Todesfall ausbezahlt. Die Beitragszahlung endet mit dem Tod oder spätestens mit dem 85. Lebensjahr. Das maximale Eintrittsalter beträgt 75,5 Jahre.- max. Eintrittsalter: 75 1/2 Jahre
- Versicherungssumme: 500,- € Schritte / Höchstgrenze 8.000,- €
- Unfall-Zusatzversicherung: 0,03 € / 500,- € Versicherungssumme
Ebenfalls möglich ist der Einschluss einer Unfall-Zusatzversicherung (bis zur Höhe der Versicherungssumme ihrer Stammpolice). Dafür sind monatlich drei Cent je 500 Euro Versicherungssumme aufzuwenden. Der Effekt: Bei einem Unfalltod wird Ihre Versicherungssumme verdoppelt.
Jetzt abschließen Beratungsgespräch vereinbaren
Zurück zur Auswahl
Compact - für frühzeitige Vorsorge
Der Tarif »Compact« richtet sich an jüngere Menschen, die sich frühzeitig mit der Vorsorge für die Zukunft beschäftigen. Der Vorteil dieses Tarifs ist die Beitragsbefreiung schon ab dem 65. Lebensjahr. Das Sterbegeld (die Versicherungssumme plus die angesparten Bonusanteile) wird im Todesfall ausbezahlt. Das maximale Eintrittsalter beträgt 53,5 Jahre.- max. Eintrittsalter: 53 1/2 Jahre
- Versicherungssumme: 500,- € Schritte / Höchstgrenze 8.000,- €
- Unfall-Zusatzversicherung: 0,03 € / 500,- € Versicherungssumme
Ebenfalls möglich ist der Einschluss einer Unfall-Zusatzversicherung (bis zur Höhe der Versicherungssumme ihrer Stammpolice). Dafür sind monatlich drei Cent je 500 Euro Versicherungssumme aufzuwenden. Der Effekt: Bei einem Unfalltod wird Ihre Versicherungssumme verdoppelt.
Jetzt abschließen Beratungsgespräch vereinbaren
Zurück zur Auswahl
Einmal - höhere Vorsorge
Der Tarif »Einmal« ist ideal geeignet für Menschen, die nicht monatliche Beiträge zahlen wollen und doch einen wichtigen Baustein für die Vorsorge im Sterbefall wünschen. Sie zahlen einen Einmalbeitrag und genießen nach Ablauf der Wartezeit sofort den vollen Versicherungsschutz, ohne einen weiteren Cent zahlen zu müssen. Beim Todesfall vor Ablauf der Wartezeit wird der komplett eingezahlte Einmalbeitrag erstattet.- max. Eintrittsalter: 75 1/2 Jahre
- Versicherungssumme: 500,- € Schritte / Höchstgrenze 8.000,- €

Übrigens: Unser Einmal-Tarif wurde von Morgen&Morgen mit "Sehr gut" bewertet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Jetzt abschließen Beratungsgespräch vereinbaren
Zurück zur Auswahl
Die Sterbegeldversicherung
Was kostet der eigene Tod? - Eine Frage, die es wert ist, nachzurechnen, um sich für den Ernstfall vorzubereiten und niemanden der Verbliebenen finanziell zu belasten, wenn Sie das Zeitliche segnen.Die Rechenarbeit hat die Stiftung Warentest bereits übernommen und durchschnittliche Bestattungskosten zwischen siebentausend und achttausend Euro errechnet. Viel Geld, das, sofern Sie keine Vorbereitungen getroffen haben, die Hinterbliebenen aufbringen müssen. Selbst die günstigste Variante - eine Feuerbestattung mit anonymem Grab - kostet durchschnittlich zweitausend Euro.
Kein Sterbegeld mehr von der Rentenversicherung
Mit der einfachen Krankenversicherung - dies betrifft auch privat Versicherte - ist es noch nicht getan. Und auch die Rentenversicherung deckt nicht Ihren Sterbefall ab.Sie erhalten seit dem ersten Januar des Jahres 2004 kein Sterbegeld mehr durch Kranken- oder Rentenversicherungen. Mit der Abschaffung entfällt jeglicher Anspruch auf Sterbegeld. Finanzielle Unterstützung bietet das Sterbevierteljahr, welches mit dem ersten Monat nach dem Todestag beginnt.