Viele Bürger fragen sich, ob es heute noch Sterbegeld vom Staat gibt – also eine staatliche Unterstützung für Bestattungskosten. Tatsächlich wurde das gesetzliche Sterbegeld im Jahr 2004 abgeschafft. In der Regel müssen Hinterbliebene seitdem selbst für die Beerdigungskosten aufkommen. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Fällen weiterhin ein Sterbegeld vom Staat gezahlt wird und welche Alternativen Hinterbliebene haben.
 

Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?

Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Bis Ende 2003 erhielten Hinterbliebene eines gesetzlich Versicherten einen Zuschuss von 525 € (bei verstorbenen Mitgliedern) bzw. 262,50 € (bei mitversicherten Angehörigen). Diese Leistung wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der GKV ersatzlos gestrichen. Damit entfällt das gesetzliche Sterbegeld als allgemeine Behördenleistung. Hinterbliebene müssen seither die Bestattungskosten selbst tragen oder andere finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen.

Schon gewusst?

Eine Bestattung kostet in Deutschland durchschnittlich 7.000 bis 8.000 Euro. Zum Vergleich: Das frühere gesetzliche Sterbegeld der Krankenkasse lag zuletzt bei lediglich 525 Euro.
 

Welche Behörden zahlen Sterbegeld?

Heute gibt es Sterbegeld vom Staat nur noch in speziellen Ausnahmefällen, zum Beispiel:
 
  • Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Stirbt jemand infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls (oder einer anerkannten Berufskrankheit), zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld. Dieses beträgt pauschal ein Siebtel der Bezugsgröße zum Todeszeitpunkt (2025 sind das rund 6.400 €).
  • Beamte (Beamtenversorgung): Hinterbliebene eines Beamten oder Ruhestandsbeamten erhalten ein Sterbegeld nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz. Die Höhe entspricht dem Zweifachen der letzten monatlichen Dienstbezüge bzw. Ruhegehalts des Verstorbenen.
  • Rentenversicherung („Sterbevierteljahr“): Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zwar kein Sterbegeld, jedoch wird beim Tod eines Rentenbeziehers für drei Monate die volle Rente an den Witwer bzw. die Witwe weitergezahlt. Dieser Vorschuss wird als Sterbevierteljahr bezeichnet und muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall beantragt werden.
  • Versorgungsamt (Kriegsopfer): Fiel der Verstorbene unter das Bundesversorgungsgesetz (BVG), etwa als Kriegsgeschädigter oder Hinterbliebener eines Kriegsopfers, kann ein Bestattungsgeld beim Versorgungsamt beantragt werden. Es beträgt in der Regel das Dreifache der letzten Versorgungsbezüge der verstorbenen Person (ca. 1.000–1.950 €).
Wichtig: Auch manche Arbeitgeber oder Gewerkschaften gewähren Sterbegeld auf vertraglicher Basis. Diese Leistung ist jedoch freiwillig und keine staatliche Pflicht – oft beträgt das betriebliche Sterbegeld z.B. drei Monatsgehälter.
 

Zusammenfassung

Ein allgemeines Sterbegeld vom Staat gibt es heute nicht mehr – nur in besonderen Ausnahmefällen (Unfalltod, Beamtenstatus etc.) leistet der Staat noch einen Zuschuss. In der Regel müssen Angehörige die Bestattungskosten selbst tragen oder privat vorsorgen.
 

Bekomme ich vom Staat Geld für die Beerdigung?

Wenn Hinterbliebene die Bestattungskosten nicht tragen können, springt unter Umständen das Sozialamt ein. Gemäß § 74 SGB XII werden die „erforderlichen Kosten“ einer einfachen, ortsüblichen Bestattung übernommen. Dies ist jedoch eine Sozialhilfeleistung auf Antrag und greift nur, wenn den eigentlich Zahlungspflichtigen (z.B. Ehepartner, Kinder) die Kosten nicht zuzumuten sind.

Im Jahr 2018 wurden bundesweit rund 19.200 Sozialbestattungen durchgeführt, wobei der Staat insgesamt 53,7 Millionen € übernahm. Je nach Kommune variieren die erstatteten Beträge stark: Manche Behörden zahlen nur etwa 2.000 €, während andere (z.B. Augsburg) bis zu 6.200 € gewähren. Allerdings übernimmt das Sozialamt nur die notwendigen, angemessenen Kosten einer einfachen Bestattung – etwaige Extras werden nicht bezahlt.

Tipp:
Hinterbliebene sollten frühzeitig mehrere Bestattungsangebote einholen, um Kosten zu vergleichen. Zudem lassen sich notwendige Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen, falls keine Kostenerstattung erfolgt.

Sterbefall regeln: Ansprüche prüfen, Kosten planen, Vorsorge treffen
 
  1. Sterbefall: Kostenüberblick verschaffen & Ansprüche prüfen (Unfallversicherung, Beamtenversorgung?)
  2. Kein Anspruch: Bestattungskosten-Angebote vergleichen & Budget planen 
  3. Bei Bedarf: Sozialamt um Kostenübernahme bitten & frühzeitig privat vorsorgen

Fazit

Insgesamt zeigt sich: Ein allgemeines Sterbegeld vom Staat gehört der Vergangenheit an. Nur in wenigen Ausnahmefällen springt heute noch eine Behörde mit einem Zuschuss ein. Für die meisten Hinterbliebenen bedeutet das, dass sie die Bestattungskosten selbst finanzieren oder – im Falle von Bedürftigkeit – Sozialhilfe beantragen müssen. Es ist daher sinnvoll, frühzeitig privat vorzusorgen – etwa mit einer Sterbegeldversicherung oder durch Rücklagen –, um Angehörige im Todesfall nicht mit finanziellen Lasten allein zu lassen. Jetzt weiter informieren: Lesen Sie unseren Ratgeber zur Bestattungsvorsorge, um die passende Absicherung für den Ernstfall zu finden.
 

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