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Haben Kinder etwas von einer Sterbegeldversicherung?
Haben Kinder etwas von einer Sterbegeldversicherung?
Der BVaG bietet jedem Mitglied einer Sterbegeldversicherung die Möglichkeit an, seine Kinder, Enkelkinder, Patenkinder sowie Adoptivkinder bis zum 14. Lebensjahr kostenlos bis zur Höhe seiner eigenen Versicherungssumme mitzuversichern.zurück zur Übersicht