Wahlausschreiben des Bochumer Versicherungsverein aG (BVaG)
Nach § 6 der Satzung des BVaG ist eine Mitgliedervertretung (MVV) zu wählen.
Die Mitgliederversammlung mit der Wahl der Mitgliedervertretung findet am 17.04.2023 statt. Eine gesonderte Einladung hierzu finden Sie auf unserer Webseite www.bv-ag.de.
Hierzu bitten wir alle Versicherten, Wahlvorschläge beim Wahlvorstand durch eine unterschriebene Bewerbung mit Zustimmung, dem vollständigen Namen, der Anschrift sowie dem Geburtsdatum
vom 08.02.2023, 8.00 Uhr bis zum 23.02.2023, 14.00 Uhr
in der Geschäftsstelle des BVaG, Wahlvorstand, Wieschermühlenstr. 19, 44791 Bochum schriftlich einzureichen.
Anschließend erfolgt die Veröffentlichung der Kandidatenliste auf der Webseite.
Die Einspruchsfrist gegen die Wählerliste endet am 09.03.2023.
Als Mitgliedervertreter:innen wählbar ist, wer am 17.04.2023 das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 1 Jahr Mitglied des Bochumer Versicherungsverein a.G. und nicht vorbestraft ist.
In der Mitgliederversammlung werden 80 Bewerber:innen mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die ersten 40 Bewerber:innen mit den meisten Stimmen gelten als Mitgliedervertreter:innen. Die 40 Bewerber:innen mit den darauffolgenden meisten Stimmen werden Ersatzmitglieder.
Die Einspruchsfrist gegen die Wahl endet 10 Tage nach der Wahl in der Mitgliederversammlung.
Die Amtszeit der neugewählten MVV beginnt mit Ablauf der letzten MVV im Jahre 2023.
Bochum, 07.02.2023
Der Wahlvorstand
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