Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Bochumer Versicherungsverein a.G. die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Damit dürfen derzeit keine neuen Versicherungsverträge mehr abgeschlossen werden. Auch Erhöhungen oder Verlängerungen bestehender Verträge sind nicht mehr möglich.
Für unsere Mitglieder ist wichtig: Bestehende Verträge werden weiterhin betreut und verwaltet. Auch Sterbefälle werden unverändert bearbeitet.
Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Entscheidung sind Wertverluste bei Kapitalanlagen im Jahresabschluss 2025. Einige Kapitalanlagen mussten niedriger bewertet werden als bisher angenommen. Ursache hierfür ist vor allem die Zinswende im Jahr 2022, die nach der Corona-Phase zu einem schlagartigen Ende der langjährigen Niedrigzinsphase geführt hat. Dadurch wurde die aufsichtsrechtliche Kapitalausstattung des Versicherungsvereins belastet.
Der Vorstand hat der BaFin am 22. Juni 2026 einen Abwicklungsplan vorgelegt. Ziel ist es, den bestehenden Versicherungsbestand geordnet, wertschonend und im Interesse der Mitglieder weiterzuführen.
Bis zur Genehmigung können bei Kündigungen nach derzeitigem Stand keine Auszahlungen erfolgen. Dies dient dazu, alle Mitglieder gleich zu behandeln und keine einzelnen Mitglieder zu bevorzugen.
Die Genehmigung ist für das laufende dritte Quartal 2026 vorgesehen. Wir informieren Sie danach ausführlich über den aktuellen Stand, die Hintergründe und die nächsten Schritte. Sobald belastbare neue Erkenntnisse oder Entscheidungen vorliegen, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen.
Bestehende Verträge werden weiterhin betreut und verwaltet. Sterbefälle werden weiterhin bearbeitet.
Hintergrund sind Wertverluste bei Kapitalanlagen im Jahresabschluss 2025. Vereinfacht gesagt mussten einige Geldanlagen des Versicherungsvereins niedriger bewertet werden als bisher angenommen. Dadurch wurden die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen nicht mehr erfüllt.
Nein. Nach derzeitigem Stand war und ist der BVaG zu keinem Zeitpunkt zahlungsunfähig. Das laufende Bestandsgeschäft wird fortgeführt. Die aktuelle Situation betrifft vor allem die aufsichtsrechtliche Kapitalausstattung und die Bewertung von Kapitalanlagen.
Der Vorstand hat der BaFin am 22. Juni 2026 einen Abwicklungsplan vorgelegt. Ziel ist es, den bestehenden Versicherungsbestand geordnet, wertschonend und im Interesse der Mitglieder weiterzuführen.
Bis zur diesjährigen Mitgliedervertreterversammlung können bei Kündigungen nach derzeitigem Stand keine Auszahlungen erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Mitglieder gleich behandelt werden und keine einzelnen Mitglieder bevorzugt werden.
Im laufenden dritten Quartal 2026 ist eine Mitgliedervertreterversammlung vorgesehen. Dort werden die Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter ausführlich über den aktuellen Stand, die Hintergründe und die nächsten Schritte informiert. Weitere Informationen werden bereitgestellt, sobald belastbare neue Erkenntnisse oder Entscheidungen vorliegen.
Für unsere Mitglieder ist wichtig: Bestehende Verträge werden weiterhin betreut und verwaltet. Auch Sterbefälle werden unverändert bearbeitet.
Warum ist es zu dieser Entscheidung gekommen?
Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Entscheidung sind Wertverluste bei Kapitalanlagen im Jahresabschluss 2025. Einige Kapitalanlagen mussten niedriger bewertet werden als bisher angenommen. Ursache hierfür ist vor allem die Zinswende im Jahr 2022, die nach der Corona-Phase zu einem schlagartigen Ende der langjährigen Niedrigzinsphase geführt hat. Dadurch wurde die aufsichtsrechtliche Kapitalausstattung des Versicherungsvereins belastet.
Wie geht es weiter?
Der Vorstand hat der BaFin am 22. Juni 2026 einen Abwicklungsplan vorgelegt. Ziel ist es, den bestehenden Versicherungsbestand geordnet, wertschonend und im Interesse der Mitglieder weiterzuführen.Bis zur Genehmigung können bei Kündigungen nach derzeitigem Stand keine Auszahlungen erfolgen. Dies dient dazu, alle Mitglieder gleich zu behandeln und keine einzelnen Mitglieder zu bevorzugen.
Die Genehmigung ist für das laufende dritte Quartal 2026 vorgesehen. Wir informieren Sie danach ausführlich über den aktuellen Stand, die Hintergründe und die nächsten Schritte. Sobald belastbare neue Erkenntnisse oder Entscheidungen vorliegen, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen.