Unser Vorsorgeratgeber

Was gehört zu einer Bestattungsvorsorge?
Im Todesfall sind zahlreiche Formalitäten zu erledigen. Die nachfolgende Auflistung soll Ihnen helfen, die richtigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Unser Motto: Wenn, dann richtig. Gerade für Ihre Angehörigen ist es sehr hilfreich, wenn Sie bereits zu Lebzeiten Ihre letzten Wünsche geregelt haben.

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Wie verhalte ich mich im Sterbefall?
Tritt der Todesfall zu Hause ein, ist sofort ein Arzt zu benachrichtigen, der den Tod und die Todesursache feststellt sowie einen Totenschein ausstellt. Gibt es keinen Hausarzt oder ist dieser nicht erreichbar, wählen Sie die Rufnummer 112.

Haben Sie sich zu Lebzeiten zur Organspende nach ihrem Ableben bereit erklärt, so ist dies dem Arzt umgehend mitzuteilen.

Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder im Pflegeheim/Hospiz ein, werden dort die unter Punkt 1 genannten Erfordernisse (Benachrichtigung eines Arztes und Ausstellung des Totenscheines) geregelt. 

Bei tödlichen Unfällen, Freitod oder Tod durch Verbrechen – auch wenn nur der Verdacht dazu besteht – ist die Polizei unter 110 zu benachrichtigen. Gegebenenfalls wird die Staatsanwaltschaft oder ein Amtsarzt eingeschaltet. Erst danach kann festgestellt werden, ob eine Obduktion erforderlich ist. Sollte dies der Fall sein, muss von den Angehörigen die Freigabe der Leiche bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden. Der Termin der Freigabe ist wichtig für die Festlegung des Bestattungstermins.

Ein Unfalltod ist innerhalb von 24-48 Stunden der zuständigen Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherung zu melden.

Hat der verstorbene eine Sterbegeldversicherung beim BVaG? Dann nutzen Sie das folgende Formular zur Übermittlung der Daten und Dokumente.

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Wie verhalte ich mich bei einem Sterbefall im Ausland?
Für den Fall, dass ein Sterbefall im Ausland eintritt, gibt es spezielle Dienstleister als auch Versicherungen, die sich um die Rückholung von Verstorbenen kümmern. Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, kontaktieren Sie uns.

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Wann muss ich das Bestattungsinstitut benachrichtigen?
Nach Feststellung des Todes sollte ein Bestattungsinstitut beauftragt werden, den Verstorbenen einzusargen und zu überführen. Es muss ein Zielort für die Überführung (z.B. Friedhofshalle oder Krematorium) benannt werden.

Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, muss man nicht direkt handeln, den Bestatter zu beauftragen, da im Krankenhaus häufig Kühlmöglichkeiten vorhanden sind. Sollte der Sterbefall zuhause, im Pflegeheim oder Hospiz eintreten ist Eile geboten, da ein Verstorbener maximal 36 Stunden ohne Kühlung aufbewahrt werden darf. Dies ist ein weiterer Grund, eine Bestattungsvorsorge zu betreiben. 

Die meisten Bestattungsinstitute bieten den Angehörigen an, für sie die notwendigen Formalitäten zu erledigen (Beurkundung beim Stadesamt, Benachrichtigung von Sterbegeldversicherungen, etc.).

Hier ist es für Ihre Angehörigen besonders hilfreich, wenn Sie bereits im Rahmen Ihrer Vorsorgeplanung ein Bestattungsinstitut ausgewählt haben, welches Ihre Wünsche kennt und umsetzt. Perfekt vorgesorgt:  hat man, wenn man eine Sterbegeldversicherung in entsprechender Höhe mit einer Bestattungsvorsorge kombiniert hat. 

Ich habe Fragen!  Auswahl des Bestattungsinstitutes
Welche Bestattungsvarianten gibt es?
Unter Bestattungskosten finden Sie die zu erwartenden Bestattungskosten - je nach Variante. Dies sind selbstverständlich nur Schätzungen. Einen genauen Betrag erhalten Sie von Ihrem Bestatter. Hier kommt es natürlich nicht nur auf die Bestattungsvariante an, sondern hängt auch von dem Umfang der Trauerfeier sowie den Kosten einer Grabpflege oder eines Steinmetzes ab.

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Was passiert mit einer Immobilie?
Existieren Immobilien, die nach dem Tod veräußert werden sollen? Unsere Empfehlung: Kümmern Sie sich bereits zu Lebzeiten um einen Makler. Wir empfehlen Ihnen unseren Kooperationspartner SYNBIS.IMMO (www.synbis-immo.de) Unter 02227-8589181 erhalten Sie eine Erstberatung inklusive einer kostenlosen und unverbindlichen Erstbewertung Ihrer Immobilie. Geben Sie Ihrem Immobilien-Berater hierzu den Hinweis „BVAG“.

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Wie löse ich den Haushalt auf?
Ist eine Wohnung oder ein Haus vorhanden, bei dem der Haushalt bei Eintritt ins Pflegeheim oder aber im Sterbefall aufgelöst werden muss. Entscheiden Sie sich bereits zu Lebzeiten für ein Unternehmen. Mit Hilfe von Vergleichsportalen wie z.B. www.ruempelritter.de finden Sie eine Auswahl an Angeboten. 

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Wer beurkundet den Sterbefall beim Standesamt?
Binnen drei Tagen nach Eintreten des Todes muss, unabhängig von der Todesursache, der Todesfall beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Es ist das Standesamt zuständig, in der der Sterbefall eingetreten ist. Die Beurkundung übernimmt üblicherweise der Bestatter, dem Sie die Personenstandsurkunden übergeben. Sofern Sie dies selbst erledigen möchten, benötigen Sie dazu den eigenen Personalausweis sowie folgende Dokumenten des Verstorbenen:
  • Personalausweis / Reisepass
  • den Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
  • die Geburtsurkunde, wenn sie/er ledig war
  • die Heiratsurkunde bzw. das Stammbuch bei Verheirateten
  • die Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung des verstorbenen Ehegatten bei verwitweten Verstorbenen
  • das Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • die Geburtsurkunde von etwa vorhandenen minderjährigen Kindern

Hat das Standesamt beurkundet, erhalten Sie die Sterbeurkunde. Diese Sterbeurkunde wird für folgende Stellen benötigt:
  • Arbeitgeber
  • Krankenkasse/-versicherung (die Abmeldung erfolgt häufig über den Bestatter)
  • Rentenversicherung (die Abmeldung erfolgt häufig über den Bestatter)
  • Pensions- oder Unterstützungskassen (benötigen häufig eine originale Sterbeurkunde)
  • Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherungen (benötigen häufig eine originale Sterbeurkunde)
  • Bank
  • Versorgungsamt
  • Nachlassgericht/Notar
  • Gewerkschaften/Vereine/Parteien und Sonstige
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Wen muss ich benachrichtigen?
Es ist üblich, Angehörige, Freunde und Bekannte durch Trauermitteilungen rechtzeitig zu unterrichten und gegebenenfalls den Zeitpunkt und Ort der Bestattung mitzuteilen. Entscheiden Sie, ob und wie Sie Ihre Trauergäste informieren möchten. Auch hier unterstützt Sie Ihr Bestatter.

Der Arbeitgeber ist unverzüglich zu benachrichtigen. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um einen Arbeitsunfall (auch auf dem Arbeitsweg) handelte. Der Arbeitgeber erhält eine Sterbeurkunde sowie gegebenenfalls Ort und Zeitpunkt der Bestattung mitgeteilt. Personalpapiere wie Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweis sollten von den Hinterbliebenen angefordert und die Auszahlung eines evtl. Restlohnes bzw. Resturlaubsgeldes beantragt werden. Auch Sterbegeldansprüche, Bestattungskosten-Beihilfe, Hinterbliebenenversorgung usw. sollten angesprochen werden.

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Wer bezahlt die Bestattung?
In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, wer für die Bestattungskosten aufkommt bzw. wer „Bestattungspflichtig“ ist. Die Rangfolge lautet:

1.    Ehepartner
2.    Lebenspartner
3.    Kinder
4.    Eltern
5.    Geschwister
6.    Großeltern
7.    Enkelkinder

Existieren auf einer Ebene (z.B. Geschwister) mehrere Personen, wird üblicherweise die älteste Person in die Pflicht genommen. Erst wenn keine bestattungspflichtige Person existiert, übernimmt das Ordnungsamt die Bestattung und Kosten. In diesem Fall wird dann die günstige Variante (häufig die anonyme Feuerbestattung) gewählt.

Aus diesem Grund ist es so wichtig, sich frühzeitig um die finanzielle Vorsorge zu kümmern. Hier geht man nämlich 4x "auf Nummer sicher":
  • Es werden keine Angehörigen finanziell belastet.
  • Es werden keine Angehörigen mit der Organisation der Bestattung belastet.
  • Die Kombination aus finanzieller Vorsorge über eine Sterbegeldversicherung sowie einem bezugsberechtigten Bestatter garantiert, dass die Bestattung exakt so durchgeführt wird, wie Du es dir zu Lebzeiten gewünscht hast.
  • Durch diese Kombination ist nicht nur die Finanzierung geklärt. Gleichzeitig ist auch das Geld pfändungssicher angelegt, sodass beispielsweise im Pflegefall kein Sozialamt oder andere Institutionen Zugriff haben.

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Wann erfolgt die Bestattung?
Den Bestattungstermin stimmen Sie mit Ihrem Bestatter ab. Dieser informiert die zuständigen Stellen, wie Friedhöfe oder Kirche. Des Weiteren wählen Sie optional eine Gaststätte für ein etwa gewünschtes Trauermahl aus. Ist eine Erdbestattung gewünscht, so muss die Bestattung üblicherweise binnen 10 Tagen nach Eintreten des Todes stattfinden. Bei einer Feuerbestattung muss die Einäscherung zwar auch binnen 10 Tagen stattfinden. Ab diesem Moment hat man aber bis zu 6 Wochen Zeit, die Urne beizusetzen.

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Wie kann ich finanziell vorsorgen?
Die häufigste und sicherste Wahl ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Hier kann die Summe, die für den Sterbefall zur Verfügung stehen soll entweder "in günstigen Raten" abbezahlt werden (je nach Eintrittsalter bereits für weniger als 2,- EUR im Monat) oder aber auf einmal bezahlt werden. Hier erhalten Sie dann einen direkten Rabatt, sodass Sie (je nach Eintrittsalter) teilweise nur die Hälfte von der eigentlichen Versicherungssumme einzahlen.
Weitere Vorteile sind:
  • die garantierte Verzinsung i.H.v. 1,75% zzgl. Bonus.
  • die Bezugsberechtigung, die sicherstellt, dass auch derjenige die Versicherungssumme erhält, für den sie bestimmt ist (Kinder, Enkel, Bestatter).
  • die Pfändungssicherheit (bis ca. 5.400,- EUR), falls ein Pflegefall oder Hartz4-Ereigniss eintritt
  • die Risiko-Komponente: Eine Sterbegeldversicherung ist zugleich immer auch eine kleine Risiko-Lebensversicherung ohne Ablaufzeit. Nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten (unter 50 Jahren) bzw. 36 Monaten (über 50 Jahren) wird bei einem plötzlichen Sterbefall die gesamte Summe ausgezahlt - bei Abschluss einer Unfallversicherung sogar die doppelte Summe.
  • Kinder unter 14 Jahren sind automatisch über die Kindermitversicherung mitversichert. 
Aber: Alles dies ist besser als gar keine finanzielle Vorsorge zu leisten, denn: Man belastet damit nicht nur seine Angehörigen, sondern man kann selbst nicht mehr sicher sein, dass die Bestattung wie gewünscht durchgeführt wird, selbst wenn ein Testament vorliegt. Existiert durch einen schweren Schicksalsschlag, Pflegefall, etc. kein vererbbares Vermögen mehr, so dürfen die Angehörigen die Bestattungsvariante unabhängig von den Wünschen wählen.

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Was muss ich sonst noch erledigen?
Bei den folgenden Vereinen/Verbänden/Versicherungen und Organisationen müssen die Mitgliedschaft/Verträge unverzüglich gekündigt werden.
Zu kündigen sind u.U. weiterhin:
  • Mietvertrag
  • Strom, Gas, Wasser, Heizung
  • Versicherungen
  • Telefon
  • GEZ
  • Zeitungsabonnements
  • Digitale Verträge
In Kooperation mit unserem Partner ninebarc bieten wir Ihnen eine effektive Möglichkeit der digitalen Nachlassplanung:
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