Nach Feststellung des Todes sollte ein Bestattungsinstitut beauftragt werden, den Verstorbenen einzusargen und zu überführen. Es muss ein Zielort für die Überführung (z.B. Friedhofshalle oder Krematorium) benannt werden.

Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, muss man nicht direkt handeln, den Bestatter zu beauftragen, da im Krankenhaus häufig Kühlmöglichkeiten vorhanden sind. Sollte der Sterbefall zuhause, im Pflegeheim oder Hospiz eintreten ist Eile geboten, da ein Verstorbener maximal 36 Stunden ohne Kühlung aufbewahrt werden darf. Dies ist ein weiterer Grund, eine Bestattungsvorsorge zu betreiben. 

Die meisten Bestattungsinstitute bieten den Angehörigen an, für sie die notwendigen Formalitäten zu erledigen (Beurkundung beim Stadesamt, Benachrichtigung von Sterbegeldversicherungen, etc.).

Hier ist es für Ihre Angehörigen besonders hilfreich, wenn Sie bereits im Rahmen Ihrer Vorsorgeplanung ein Bestattungsinstitut ausgewählt haben, welches Ihre Wünsche kennt und umsetzt. Perfekt vorgesorgt:  hat man, wenn man eine Sterbegeldversicherung in entsprechender Höhe mit einer Bestattungsvorsorge kombiniert hat. 

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