Eine Sterbegeldversicherung dient der materiellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall. Das Sterbegeld wird den Angehörigen ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Die Auszahlungssumme – beim BVaG im Höchstfalle 8000 Euro, bei Abschluss eines Zusatzschutzes im Falle eines Unfalltodes 16.000 Euro – dient dazu, die Kosten der Bestattung und der Grabstelle aufzufangen.
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