Binnen drei Tagen nach Eintreten des Todes muss, unabhängig von der Todesursache, der Todesfall beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Es ist das Standesamt zuständig, in der der Sterbefall eingetreten ist. Die Beurkundung übernimmt üblicherweise der Bestatter, dem Sie die Personenstandsurkunden übergeben. Sofern Sie dies selbst erledigen möchten, benötigen Sie dazu den eigenen Personalausweis sowie folgende Dokumenten des Verstorbenen:
Hat das Standesamt beurkundet, erhalten Sie die Sterbeurkunde. Diese Sterbeurkunde wird für folgende Stellen benötigt: Ich habe Fragen!
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