1. Ehepartner
2. Lebenspartner
3. Kinder
4. Eltern
5. Geschwister
6. Großeltern
7. Enkelkinder
Existieren auf einer Ebene (z.B. Geschwister) mehrere Personen, wird üblicherweise die älteste Person in die Pflicht genommen. Erst wenn keine bestattungspflichtige Person existiert, übernimmt das Ordnungsamt die Bestattung und Kosten. In diesem Fall wird dann die günstige Variante (häufig die anonyme Feuerbestattung) gewählt.
Aus diesem Grund ist es so wichtig, sich frühzeitig um die finanzielle Vorsorge zu kümmern. Hier geht man nämlich dreimal auf Nummer sicher:
1. Es werden keine Angehörigen finanziell belastet.
2. Es werden keine Angehörigen mit der Organisation belastet.
3. Die Kombination aus finanzieller Vorsorge und einem bezugsberechtigten Bestatter garantiert, dass die Bestattung exakt so durchgeführt wird, wie Sie es sich zu Lebzeiten gewünscht haben.
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